Freiburg (kobinet) Das Landratsamt
Breisgau/Hochschwarzwald unter der Leitung der Landrätin Dorothea
Störr-Ritter (CDU), lehnte einer Familie mit einer schwerbehinderten
Tochter den behinderungsbedingt erforderlichen Umbau ihres KFZ ab.
Begründung: Durch das Nichtvorhandenseins eines behindertengerechten
KFZ wird Ihre Tochter nicht unzumutbar in ihrer Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft beschränkt." und: "Der begehrte Umbau wird nicht
benötigt, um Ihre Tochter in das Arbeitsleben einzugliedern (…)". In
der Sendung "Zur Sache Baden Württemberg" beklagt der Vorsitzende des
Vereines "Mobil mit Behinderung e.V.", Heinrich Buschmann, dass die
Beamten ihre Paragrafen einseitig auslegen und alles tun, damit sie
möglichst viel Geld sparen. Die Verstöße gegen die auch in Südbaden
gültige UN-Konvention und hier speziell des Artikels 20 werden
billigend in Kauf genommen, so MMB-Berater Alexander Hübner gegenüber
den kobinet-nachrichten. gba
Video des SWR zur Sendung vom 21.01.2010
Schattenübersetzung der kompletten Behindertenrechtskonvention auf der Internetseite des Netzwerkes Artikel 3
m Grunde sind es immer die
Verbindungen mit Menschen,
die dem Leben seinen Wert geben
Wilhelm von Humboldt