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Dienstag, 9. März 2010, 15:41

Sicherungsverwahrung für Jugendliche auf Prüfstand

Ein Insasse einer Justizvollzugsanstalt in Hamburg blickt aus seinem vergitterten Zellenfenster.


Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute erstmals, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach dem Jugendstrafrecht zulässig ist. Dabei geht es um einen Fall aus Bayern, der 2008 eine Änderung des Gesetzes beschleunigt hat.

Der heute 32-Jährige war 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden und sollte am 17. Juli 2008 aus dem Gefängnis entlassen werden. Fünf Tage zuvor trat jedoch das neue Gesetz in Kraft. Auf dieser Grundlage ordnete das Landgericht Regensburg im Juni 2009 an, dass er trotz verbüßter Strafe in Haft bleibt - eine Premiere.

Seit 1998 hat es eine Reihe von Gesetzesänderungen gegeben zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Damit soll die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern geschützt werden. Umstritten ist vor allem die Zusatz-Strafe für jugendliche Ersttäter. Hintergrund ist unter anderem, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 2009 geurteilt hat, dass die deutschen Vorschriften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

erschienen am 09.03.2010 um 11:30 Uhr
http://newsticker.welt.de/index.php?cha ... d=18630968



m Grunde sind es immer die
Verbindungen mit Menschen,
die dem Leben seinen Wert geben

Wilhelm von Humboldt

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